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Fürstentum Oettingen

Die Oettinger zählen zu den ältesten, heute noch bestehenden Adelsgeschlechtern in Bayern. Um 1141 ist diese Familie erstmals urkundlich nachzuweisen, 1147 führen sie bereits den Grafentitel.

Als enge Vertraute der Staufer verwalten sie anfänglich deren umfassenden Besitz im Ries. Mit dem Niedergang der Staufer in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts stoßen die Oettinger in das hinterlassene Machtvakuum und können Schritt für Schritt die staufischen Besitzungen übernehmen (Harburg, Alerheim, Wallerstein, Katzenstein u. a.). Hinzu kommt der Erwerb von Kirchengut und ehemaligem Königsgut (Eichstätter Bannforst). Gegen Ende des 14. Jahrhunderts ist die gezielte Erwerbspolitik der Oettinger und die Arrondierung ihres Territoriums weitgehend abgeschlossen.

Im Laufe des 15. Jahrhunderts kommt es im Hause Oettingen zu mehreren Teilungen, aus denen insbesondere zwei Linien hervorgehen, die Linie Oettingen-Oettingen (gefürstet 1674) und die Linie Oettingen-Gesamt (Alt-)Wallerstein.

Die Linie Oettingen-Oettingen schließt sich unter Graf Ludwig XV. (1486-1557) der Reformation an und stirbt 1731 mit Füst Albrecht Ernst II. (1669-1731) aus.

Ab 1602 teilt der Repräsentant der Linie Oettingen-Gesamt (Alt)-Wallerstein, Graf Wilhelm II. seinen Grafschaftsteil unter seinen drei Söhnen auf.

Der älteste von ihnen, Graf Wilhelm III. ist das erste Glied der damit entstehenden Linie Oettingen-Spielberg (gefürstet 1734), sein zweiter Sohn, Graf Wolfgang III. von der Linie Oettingen-Wallerstein (gefürstet 1774) und der dritte Sohn Graf Ernst I. von der Linie Oettingen-Baldern (erloschen 1798).

Die beiden noch existierenden „Häuser“ haben ihre Stammsitze in der Stadt Oettingen (Oettingen-Spielberg) bzw. in dem Marktflecken Wallerstein (Oettingen-Wallerstein).

Mit der Mediatisierung 1806 geht das Territorium der Oettinger in dem neugeschaffenen Königreich Bayern auf. Es umfasste damals rund 850 km² und hatte ca. 60.000 Einwohner.

(1806 wurden durch die „Rheinbundakte“, die das Bündnis der süddeutschen Staaten mit Napoleon festschrieb, die adeligen Fürstentümer sowie die ritterschaftlichen Besitzungen, die bisher reichsunmittelbar waren, mediatisiert. Sie wurden also den jeweiligen Landesfürsten unterstellt (mittelbar gemacht). Auch das Territorium der Oettinger fiel an Bayern.)

Kurioser Zeuge Oettinger Geschichte ist der Grenzstein, der mitten in der Stube eines Wemdinger Bauernhofs unerbittlich an alte Herrschaftsgrenzen erinnert. Das „P" steht für das Fürstentum Pfalz-Neuburg, das „O" für die Grafschaft Oettingen.

Der Gulden von 1674, dem Jahr der Erhebung in den Fürstenstand zeigt das oettingische Wappen mit Fürstenhut und Fürst Albrecht Ernst I., der einige Jahre vorher noch als „comes" tituliert ist.

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